Der Verein trägt den Namen „Giraffenland“ und hat seinen Sitz in Löhne, im Kreis Herford. Die Eintragung soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen erfolgen.
Der Verein „Giraffenland“ hat die Aufgabe in Löhne ein Begegnungszentrum für Menschen jeden Alters zu unterhalten. Dieses Begegnungszentrum trägt den Namen „Giraffenland“.
Zu den Aufgaben des Vereins gehört es Angebote und Veranstaltungen zu organisieren, die folgende Ziele verfolgen:
– Vermittlung und Förderung des christlichen Glaubens und dessen Werte.
– Altersgemäße Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
– Praktische und pädagogische Unterstützung für Eltern und Familien.
– Fortbildung in persönlichen Lebensbereichen.
– Förderung von Begegnungen, unabhängig von Generation, Familienstand und Herkunft.
– Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Angeboten.
– Förderung einer gesellschaftsstärkenden Gesprächskultur.
– Unterstützung der Arbeit karitativer und wohltätiger Werke.
Diese Ziele werden u.a. durch folgende Schritte erreicht:
– Unterhalt, Gestaltung und Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und Equipment.
– Einstellung von Mitarbeitern, die für das Angebot verantwortlich sind.
– Unterstützung der Mitarbeiter durch Schulungen.
– Schaffung interaktiver Angebote durch Einsatz digitaler und moderner Technik.
– Finanzierung durch vielfältige Angebote.
– Die Begegnung von Menschen im „Giraffenland“ wird durch das Angebot eines Bistro-Cafés unterstützt.
Die Vereinsgründer sind Christen, deren Richtlinie die Bibel und das Vorbild des Lebens von Jesus Christus ist. Für Vorstandsmitglieder und Sprecher der Arbeitskreise ist diese Grundlage verbindlich.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ im § 52 der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder wenn 30 % der Mitglieder einen begründeten Antrag stellen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand mit Angabe der Tagesordnung. Sie wird mit einer Frist von 14 Tagen einberufen.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
Zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Sinne des §26 BGB -auch einzeln- nach außen.
Die Vorstandsmitglieder werden für eine Zeit von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand aus den Reihen der Mitglieder des Vereins für den Rest der Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Mitglied in den Vorstand berufen. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins und die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er kann diese Aufgaben ganz oder teilweise einem Geschäftsführer übertragen.
Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds währt von der Versammlung, in der es gewählt wurde bis zur Mitgliederversammlung zwei Jahre später.
Satzungsänderungen, die aus formalen Gründen erforderlich sind und von den Gerichts-, Finanz- oder Aufsichtsbehörden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus beschließen.
Der Vorstand tagt nach Erfordernissen. Er wird von einem beliebigen Mitglied des Vorstands formlos einberufen. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit von 2 Mitgliedern. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Der Vorstand kann zu seiner Entlastung Arbeitskreise für bestimmte Aufgaben bilden. Diese Arbeitskreise sind ihm allein verantwortlich.
Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen.
Zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer prüfen die ordnungsgemäße Führung der Kasse des Vereins.
Vorstehende Satzung wurde am 25.03.2026 beschlossen und tritt nach der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen in Kraft.
Löhne, den 25.03.2026
0176 - 876 501 72
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